Die sogenannte Haltertrennung bei Kraftfahrzeugen ist ein Thema, das in der Fahrzeugverwaltung und im Versicherungswesen immer wieder für Verwirrung sorgt. Dabei handelt es sich um eine spezielle Regelung, bei der im Kraftfahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht der rechtliche Eigentümer des Fahrzeugs, sondern der tatsächliche Besitzer oder eine andere Person als Halter eingetragen wird.
Normalerweise ist im Kraftfahrzeugbrief der Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen – also die Person, die rechtlich als Eigentümer gilt.
Bei der Haltertrennung wird jedoch im Dokument nur der Halter genannt, also die Person, die das Fahrzeug tatsächlich benutzt oder vorübergehend besitzt, ohne Eigentümer zu sein.
Ein häufiges Beispiel:
Eltern kaufen ein Auto für ihr Kind. Im Kraftfahrzeugbrief wird dann
meist das Kind als Halter eingetragen, während die Eltern weiterhin
Eigentümer sind. Diese Konstellation kann aus verschiedenen Gründen
gewählt werden, etwa um bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in
eine günstigere Schadensklasse eingestuft zu werden.
Der Hauptgrund für diese Praxis liegt in der Versicherungseinstufung:
Trotz dieser Vorteile ist bei der Haltertrennung Vorsicht geboten:
In Deutschland ist das Fälschen oder unrichtige Angaben in amtlichen Urkunden strafbar. Insbesondere kann die mittelbare Falschbeurkundung gemäß § 271 Strafgesetzbuch (StGB) vorliegen.
Die mittelbare Falschbeurkundung liegt vor, wenn jemand in einer amtlichen Urkunde falsche Angaben macht, obwohl er weiß, dass diese Angaben nicht korrekt sind. Dabei ist es unerheblich, ob die falschen Angaben direkt vom Aussteller gemacht wurden oder durch eine andere Person – daher spricht man von „mittelbar“.
Wer bewusst falsche Angaben in amtlichen Dokumenten macht oder diese fälscht, riskiert erhebliche strafrechtliche Konsequenzen:
Die Haltertrennung bei Kraftfahrzeugen kann kurzfristig Vorteile bringen – etwa bei der Versicherungseinstufung – birgt aber auch erhebliche rechtliche Risiken. Es ist wichtig zu wissen:
Wenn Sie überlegen, eine Haltertrennung vorzunehmen, sollten Sie sich vorher umfassend beraten lassen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Andernfalls riskieren Sie nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch Probleme im Schadensfall.