In Deutschland ist die Nutzung von Winterreifen gesetzlich geregelt und wird durch Gerichtsurteile unterstützt. Autofahrer sind verpflichtet, bei winterlichen Bedingungen geeignete Reifen zu verwenden, um sowohl ihre Sicherheit als auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften drohen Bußgelder und mögliche Haftungsfragen im Falle eines Unfalls.
Die Pflicht zur Nutzung von Winterreifen in Deutschland ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt. Die relevanten Vorschriften besagen Folgendes:
Situative Winterreifenpflicht: Nach § 2 Abs. 3a StVO müssen Fahrzeuge bei winterlichen Wetterverhältnissen, wie Schnee, Eis oder Glätte, mit geeigneten Reifen ausgestattet sein. Dies bedeutet, dass bei entsprechenden Witterungsbedingungen Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol (Matsch und Schnee) verwendet werden müssen.
Zeitraum: Es gibt keinen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht, jedoch wird allgemein empfohlen, von Oktober bis Ostern (O bis O) Winterreifen zu nutzen. In diesem Zeitraum kann es jederzeit zu winterlichen Bedingungen kommen.
Gerichtsurteile haben die gesetzlichen Regelungen ergänzt und präzisiert:
Bußgelder: Wenn ein Fahrzeug bei winterlichen Bedingungen ohne geeignete Reifen fährt, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Gerichte haben entschieden, dass das Fahren ohne Winterreifen bei Glätte als Ordnungswidrigkeit gilt.
Haftung: In mehreren Urteilen wurde klargestellt, dass Autofahrer, die bei winterlichen Bedingungen ohne Winterreifen unterwegs sind und einen Unfall verursachen, möglicherweise eine Mitschuld tragen können. Dies kann Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
Winterreifen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und sind durch das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist seit 2018 verpflichtend für alle neu zugelassenen Winterreifen.