Kleingärtnerverein in Mönchengladbach pleite

Der Kreisverband Mönchengladbach der Kleingärtner hat seine Aufsichtspflicht vernachlässigt

Mönchengladbach, 27. Januar 2011. Wenn die Kleingärtner vom Kreisverband nicht mehr politisch und organisatorisch korrekt vertreten werden stellt sich die Frage nach einem Astritt des Kleingärtnervereins aus dem Kreisverband.

Am 27. Januar 2011 veröffentlichte wz-newsline.de (Westdeutsche Zeitung) den Bericht

Demnach war der Kleingärtnerverein Emil-Wienands-Straße e.V. in Mönchengladbach Mitbetreiber einer Gaststätte auf dem Gelände des Kleingärtnervereins. Forderungen des Finanzamtes für sieben Jahre in fünfstelliger Höhe führten zum Insolvenz-Antrag. Die Vereinskonten sind gesperrt. Strom und Wasser können nicht mehr bezahlt werden. Seit 1996 reichten die Verantwortlichen keine Steuererklärungen ein und zahlten keine Umsatzsteuer.

"Das hat es so in NRW noch nie gegeben", sagte Heinz-Josef Claßen. Er ist seit 32­ Jahren Vorsitzender des Kreisverbandes Mönchengladbach der Kleingärtner e.V. Das Finanzamt fordert die Umsatzsteuer für sieben Jahre vom Kleingärtnerverein und von dem Privatmann, der Mitbetreiber der Gaststätte war. "Doch keiner von beiden kann das zahlen", so Claßen. Auch wenn die Versäumnisse der Betroffenen "aus Unwissenheit" geschehen seien, sei es "fahrlässig" gewesen, sagte Claßen.

Der Vorsitzende des Kreisverbandes hat die Öffentlichkeit unvollständig informiert. Nach der beim Amtsgericht Mönchengladbach hinterlegten Satzung des Kreisverbandes Mönchengladbach der Kleingärtner e.V., Vereinsregister Nr. 604, beaufsichtigt der Kreisverband das Kleingartenwesen in enger Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. Der Verband ist berechtigt, die Kassenführung und das Rechnungswesen der dem Kreisverband angeschlossenen Kleingärtnervereine zu prüfen. Die Kleingärtnervereine haben sicherzustellen, dass deren Kassenprüfer den Verband unverzüglich verständigt, wenn er erhebliche Mängel bei der Kassenführung seines Kleingärtnervereins feststellt.

Der Vorfall verdeutlicht, dass der Kreisverband Mönchengladbach der Kleingärtner e.V. sich nicht dafür interessiert, wie es finanziell in den Kleingärtnervereinen zugeht.

In dem Zeitungsbericht ist die Rede von einer fünfstelligen Forderung des Finanzamtes an Umsatzsteuer. Das bedeutet aber nicht, dass der Umsatz entsprechend hoch war. Denn im Falle von versäumten Steuererklärungen schätz das Finanzamt den Umsatz und berechnet danach die Steuer. Bei der Schätzung orientiert sich das Finanzamt eher am nachweisbar höchsten Umsatz eines vergleichbaren Unternehmens. Die Forderung des Finanzamtes besteht nach Erteilung des Steuerbescheides. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, so dass die Steuer trotz Einspruch bezahlt werden muss.

Nach einer Mitteilung des für das Kleingartenwesen zuständigen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen brauchen die Kleingärtnervereine nicht dem Kreisverband Mönchengladbach der Kleingärtner e.V. angeschlossen sein. Jeder Kleingärtnerverein kann mit der Stadt Mönchengladbach einen Zwischenpachtvertrag über die Kleingartenanlage schließen. Wenn die Kleingärtner sich vom Kreisverband nicht mehr politisch und organisatorisch korrekt vertreten fühlen stellt sich für den Kleingärtnerverein die Frage nach einem Austritt aus dem Kreisverband.

Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach