Das herkömmliche Kleingartenwesen hat keine Zukunft

Der Minipark im Kleingarten wird bei den Gartenwettbewerben besser bewertet als der Anbau von Gemüse zur Selbstversorgung

Düsseldorf, 31. August 2011. In Artikel 29 Absatz 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 heißt es, die Kleinsiedlung und das Kleingartenwesen sind zu fördern. Das Kleingartenwesen scheint in Nordrhein-Westfalen ein Staatsziel zu sein.

Unter welchen Voraussetzungen die Förderung des Kleingartenwesens stand, ergibt sich aus der Präambel zur Verfassung von Nordrhein-Westfalen:

Da ist im Jahre 1950 die Rede von einer "Not der Gegenwart". Fünf Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg war die Not noch gegenwärtig und die Selbstversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ein Staatsziel. In heutiger Zeit, da ein Überfluss an Lebensmitteln besteht, ist die Selbstversorgung in den Hintergrund gerückt und nur noch ein Hobby. Bei den jährlichen Gartenwettbewerben in Mönchengladbach schneiden die Kleingärtner am besten ab, die aus ihrem Kleingarten einen Minipark gemacht haben und der Gemüseanbau nur noch eine Alibifunktion hat.

Das erleichtert den Kommunen die Umwidmung von Kleingartenanlage in Bauland, weil das Bundeskleingartengesetz immer noch die Selbstversorgung mit Lebensmitteln in den Vordergrund stellt. Dort, wo die Selbstversorgung mit Lebensmitteln nicht mehr die Kleingartenanlage prägt, können die Kleingärten problemlos in Bauland umgewidmet werden.

Autor: Wilhelm Klumbies, 41065 Mönchengladbach