Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, meint, der Bund der Historischen Schützenbrüderschaften müsse Homosexuelle bei Schützenfesten als Königspaar zulassen.
Leverkusen, 11. März 2012. Am 9. März 2012 veröffentlichte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Pressemitteilung "Lüders kritisiert Schützenverband für Umgang mit Homosexuellen":
Schützen aus Paderborn und Münster wollen schwule Königspaare auf dem Schützenthron künftig verhindern. Über einen entsprechenden Antrag der beiden westfälischen Verbände will der Bund der Historischen Schützenbruderschaften am Sonntag abstimmen; dem Vernehmen nach rechnet der Dachverband mit einer deutlichen Mehrheit für den Antrag. Lüders rief die Schützen auf, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst zu werden: "Noch ist es Zeit, gegenzusteuern und zu zeigen, dass die katholischen Schützen offen sind für Toleranz".
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 errichtet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Hierzu veröffentlichte der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. am 11. März 2012 diese Presse-Information:
Homosexuelle Schützenbrüder und Schützenschwestern haben in den Bruderschaften ihre Heimat. Sie haben alle Pflichten und Rechte, einschließlich der Möglichkeit, die Königswürde zu erringen. Gleichzeitig gilt: Repräsentanten müssen durch ihr Auftreten zum Ausdruck bringen, dass sie die Grundsätze des christlichen Glaubens mittragen.
Das öffentliche Auftreten als gleichgeschlechtliches Königspaar ist mit der christlichen Tradition der Bruderschaften nicht vereinbar. Für den BHDS als katholischem Verband hat das Sakrament der Ehe eine wesentlich tiefere Bedeutung als jede andere Lebenspartnerschaft. Die traditionelle Ergänzung des Schützenkönigs durch eine Königin oder der Schützenkönigin durch einen König ist Ausdruck dieser Glaubensgrundsätze.
Gemäß Statut des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften "verpflichten sich die Mitglieder der Schützenbruderschaften zum Bekenntnis des Glaubens durch Eintreten für die katholischen Glaubensgrundsätze und deren Verwirklichung. Im Geiste der Ökumene haben die Mitglieder anderer christlicher Konfessionen in den Mitgliedsbruderschaften die gleichen Rechte und Pflichten". In dieser Verpflichtung stehen besonders die Verantwortungs- und Würdenträger.
Mit dieser Auffassung entspricht der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Gemäß § 20 Absatz 1 Nr. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist eine Verletzung des Benachteiligungsverbots nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform sowie der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion zur Aufgabe machen, unter Beachtung des jeweiligen Selbstverständnisses gerechtfertigt ist.
Nach dem Statut des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. besteht der Bund aus Schützenbruderschaften, Gilden, Gesellschaften und Vereinen, die sich zu einem im Geiste der Ökumene offenen Verband in der katholischen Kirche auf freiwilliger Grundlage zusammengeschlossen haben. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der Register-Nr. 4219 eingetragen und vom Erzbischof von Köln am 24. August 2000 als katholischer Verband anerkannt worden.
Das ist die Haltung der Kirche zur Homosexualität:
Die Äußerungen von Christine Lüders, der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind also populistische Propaganda. Damit ist niemandem gedient, vor allem nicht den Homosexuellen. Eine Aufklärung über die Rechtslage hätte die Glaubwürdigkeit der Antidiskriminierungsstelle unterstrichen.
Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach