Gräber von Zivilpersonen werden vor Ablauf von 30 Jahren wegen mangelnder Pflege eingeebnet

60 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg sollten die staatlichen Zuschüsse an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. gestrichen werden

Mönchengladbach, 26. Februar 2008. Mit Schreiben vom 26.02.2008 wendete sich die Stadt Mönchengladbach wegen einer Grabstätte auf dem städtischen Friedhof Mönchengladbach-Uedding an eine pflegebedürftige Bürgerin der Stadt Mönchengladbach und schrieb folgendes:

Das Schreiben der Stadt Mönchengladbach verdeutlicht, wenn sich niemand mehr um das Grab kümmern kann, gehört der dort beigesetzte Bürger bald zu den vergessenen Menschen, die nach den beiden unseligen Kriegen beim Wideraufbau Deutschlands mitgeholfen haben. Die Nutzungsdauer ziviler Gräber beträgt längstens 30 Jahre.

Aber was ist mit denen, die in den Krieg gezogen sind? Um die Gräber der Soldaten kümmert sich der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (Volksbund). Der Volksbund pflegt etwa 2 Millionen Kriegsgräber auf 827 Friedhöfen. Deutsche Kriegsgräber gibt es in 100 Ländern der Erde. Was hatten deutsche Soldaten in 100 Ländern der Welt zu suchen? Es trägt bestimmt nicht zum friedlichen Zusammenleben Deutschlands mit anderen Völkern bei, wenn der Volksbund heute immer wieder daran erinnert, dass deutsche Soldaten in 100 Ländern der Welt waren. Seit dem Zweiten Weltkrieg sind mehr als 60 Jahre vergangen und der Volksbund erhält immer noch staatliche Zuschüsse.

Die Bundesrepublik Deutschland sollte die Zuschüsse an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. streichen und statt dessen die Pflege der zivilen Gräber in Deutschland fördern, wenn die Pflege durch die Nutzungsberechtigten nicht mehr sichergestellt ist. Eine Möglichkeit ist, dass die Betreiber der Friedhöfe diese Zuschüsse erhalten.

Eine andere Möglichkeit ist, dass die gemeinnützigen Kleingärtnervereine sich um solche Gräber kümmern und dafür die Zuschüsse erhalten. Die Kleingärtnervereine sind dafür geeignet, weil sie neben der privaten Kleingärtnerei auch für die Allgemeinheit tätig sind, indem sie die öffentlich zugänglichen Kleingartenanlagen pflegen. Rechtlich ist es möglich, dass ungepflegte Gräber für die öffentliche Pflege freigegeben werden und ein nächstgelegener Kleingärtnerverein mit der Grabpflege beauftragt wird.

Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach