Zweifel an der parteipolitischen
Neutralität der Gewerkschaft der Polizei GdP
Gewerkschaften sollten von ihrem Selbstverständnis die
Vertretung aller anhängig Beschäftigten sein. Arbeiter,
Angestellte und im öffentlichen Dienst auch Beamte sollten sich
gleichermaßen gut von der Gewerkschaft vertreten fühlen unabhängig
von der Parteizugehörigkeit der einzelnen Gewerkschaftsmitglieder
oder der Funktionäre in den Führungsgremien der Gewerkschaft.
Darum gilt vor allem für die Funktionäre der Gewerkschaft,
daß sie sich nicht in die Machtkämpfe der politischen Parteien
hineinziehen lassen dürfen. Hier sind einige Auszüge aus
Veröffentlichungen im Internet, die an der parteipolitischen
Neutralität der GdP Gewerkschaft der Polizei Zweifel aufkommen
lassen:
Vor der Bundestagswahl
1998:
Strafanzeige der GdP - Landesbezirk
Nordrhein-Westfalen - Landesbezirksvorstand vom 25.5.1998
gegen die Betreiber, Kontrollbehörden, politisch
Verantwortlichen - namentlich
Bundesumweltministerin Angela
Merkel sowie ihren Vorgänger im Amte - der
CastorTransporte vom 24./25.4.1995, 7./8.5.1996,
3./4./5.3.1997 und 19./20.3.1998 nach Gorleben bzw. Ahaus
wegen des Verdachts der Gefährdung nach § 311 d StGB, der
Körperverletzung gem. §§ 223 ff. StGB sowie aller in Frage
kommenden Delikte. ...
DEUTSCHE POLIZEI Landesjournal Niedersachsen
1998, Leitartikel in Ausgabe August 1998:
Seit Mitte der 80er Jahre war in der Atomindustrie
bekannt, daß sowohl an den Behältern, in denen abgebrannte
Brennelemente transportiert wurden, wie auch an den Tragwagen
der Bahn weit mehr Strahlung gemessen wurde, als zulässig war.
Diese Tatsache wurde bis April dieses Jahres verschwiegen.
Seitdem vergeht kein Tag, an dem nicht weitere "CASTOR-Pannen"
bekannt werden.
(...)
Auch wir - der Landesbezirk Niedersachsen - haben mit
Schreiben vom 26.05.1998 an die Staatsanwaltschaft in Lüneburg
Strafanzeige gegen die Betreiber, Kontrollbehörden, politisch
Verantwortlichen - namentlich
Bundesumweltministerin Angela
Merkel sowie ihre Vorgänger im Amte - wegen des
Verdachts der Gefährdung nach § 311 StGB, der Körperverletzung
gemäß §§ 223 ff. StGB sowie aller in Frage kommenden Delikte
gestellt.
Nach der Bundestagswahl 1998:
Castoren rollen wieder ab Sommer, Berliner
Morgenpost, Donnerstag, 27. Januar 2000
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach sich für einen
«Transport-Konsens» aus. Atomgegner müssten überzeugt werden,
dass Castor-Transporte in Zwischenlager noch so lange
notwendig seien, bis alle Atomkraftwerke über ausreichende
Lagerkapazitäten am eigenen Standort verfügten, erklärte
GdP-Chef Norbert Spinrath. Er äußerte die Erwartung, dass
Bundesumweltminister Jürgen
Trittin (Grüne) bei den Atomgegnern «dafür wirbt,
notwendige Transporte ungehindert passieren zu
lassen».