Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte am 25. Mai 1998 gegen die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Münster erstattet. Grund waren die Castor Transporte. Die Strafanzeige erfolgte mitten im Bundestagswahlkampf. Nach der Bundestagswahl sprach die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sich für einen „Transport-Konsens“ aus. Atomgegner müssten überzeugt werden, dass Castor-Transporte in Zwischenlager noch so lange notwendig seien, bis alle Atomkraftwerke über ausreichende Lagerkapazitäten am eigenen Standort verfügten, erklärte GdP-Chef Norbert Spinrath. Er äußerte die Erwartung, dass Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) bei den Atomgegnern „dafür wirbt, notwendige Transporte ungehindert passieren zu lassen“.
Na so was!
Die Justiz war von der GdP öffentlichkeitswirksam zu Wahlkampfzwecken zu Gunsten der Grünen missbraucht worden. Ich wollte von der Staatsanwaltschaft Münster wissen, was aus der Strafanzeige gegen Angela Merkel geworden war. Immerhin hatte die Polizeigewerkschaft ihre eigene Strafanzeige ad absurdum geführt. Und es stellte sich die Frage, ob die Strafanzeige eine falsche Verdächtigung durch die Polizeigewerkschaft gewesen war.
Aus Gründen des Datenschutzes wurde mir die Auskunft verweigert! Na so was!
Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach